Wir beraten gemeinnützige Unternehmen bei integrativen Projekten in Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wird das integrative Projekt von uns auf Herz und Nieren geprüft und es wird ein Geschäftsplan zur Vorlage bei potentiellen Fördergebern (u.a. Aktion Mensch, Landeswohlfahrtsverbände etc.) erstellt.
Wir untersuchen zuerst das Potential des gewählten Projektstandorts mit seiner vorhandenen Wettbewerbs- und Infrastruktur, um daraus die Nachfrage-Generatoren und die Hauptzielgruppen für das geplante Hotel oder den geplanten Gastronomiebetrieb abzuleiten.
In einem nächsten Schritt wird dann ein für den konkreten Standort geeignetes Betriebs- und Angebotskonzept erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird von uns auch geprüft, ob die gewählte Immobilie grundsätzlich überhaupt für das angedachte Gastronomie- oder Hotelkonzept geeignet ist und welche zwingenden Anforderungen das Konzept an die Immobilie stellt. Hier ist dann zu klären, ob diese Anforderungen erfüllbar sind und welche Seite (Eigentümer bzw. Vermieter oder Betreiber) dafür die Verantwortung trägt.
Herzstück der Machbarkeitsuntersuchung ist die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes. Wir schätzen anhand von Kennzahlen, Erfahrungswerten und evtl. vorliegenden Kostenvoranschlägen das Investitionsvolumen auf Eigentümer- und Betreiberseite bzw. überprüfen vorliegende Kostenschätzungen auf Vollständigkeit. Darauf basierend wird für die ersten sechs Geschäftsjahre eine Umsatz- und Kostenprognose erstellt. Hierbei stützen wir uns auf unsere langjährige Beratungserfahrung und umfassende Marktkenntnis, die durch Vergleichswerte und Kennzahlen aus den für die Hotellerie und Gastronomie relevanten Betriebsvergleichen ergänzt wird.
Bei der wirtschaftlichen Betrachtung eines integrativen Gastronomie- oder Hotelprojekts ist ein besonderes Augenmerk auf die Zuschuss- und Fördermöglichkeiten zu legen. So gibt es nicht nur Finanzierungsbeihilfen für Investitionen oder Beratungskosten. Zusätzlich existieren speziell im Personalbereich diverse Fördertöpfe (als sog. „Nachteilsausgleiche“), wenn Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen beschäftigt werden. Hierzu zählen u.a. Förderungen für Integrationsprojekte nach dem Sozialgesetzbuch (z.B. § 134 SGB IX) und Leistungen für Integrationsprojekte nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§ 27 SchwbAV).
Die Höhe der jeweiligen laufenden Zuschüsse ist abhängig vom Grad der Behinderung sowie dem prozentualen Anteil der behinderten Arbeitnehmer an der Gesamtzahl der Beschäftigten. Der Anteil von Personen mit Behinderung sollte im Idealfall bei mindestens 40% liegen, um die Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.
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