Sie möchten ein Hotel oder Restaurant pachten bzw. verpachten und das idealerweise zu einem angemessenen, marktgerechten Preis? Auf der Basis der Ertragswert- oder der Vergleichswertmethode erstellen wir Miet- bzw. Pachtwertgutachten und ermitteln die angemessene Miete oder Pacht für Hotels und Gastronomieobjekte.
Die Ertragswertmethode berücksichtigt vor allem betriebswirtschaftliche Aspekte und achtet darauf, dass die geforderte Hotel- oder Restaurantpacht langfristig und nachhaltig zu erwirtschaften ist.
Ein Miet- oder Pachtwertgutachten dient sowohl der Pächter- bzw. Betreiberseite als auch dem Vermieter oder Verpächter.
Die Vereinbarung einer zu hohen und langfristig nicht erwirtschaftbaren Pacht oder ggf. auch einer zu niedrigen Pacht wird früher oder später für einen oder beide Vertragspartner zum Problem werden. Mit der Ermittlung der aus betriebswirtschaftlicher Sicht langfristig erwirtschaftbaren Hotel- oder Gastronomiepacht kann schon beim Miet- oder Pachtvertragsabschluss der Grundstein für eine für beide Seiten erfreuliche langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt werden.
Verpächter können mit der im Miet- oder Pachtwertgutachten ermittelten angemessenen Miete bzw. Pacht auf ein langjähriges und krisensicheres Pachtverhältnis hoffen. Auch für den Pächter liefert der Wert eine gewisse Sicherheit mit Blick auf diese wirtschaftlich sehr relevante Frage.
Eine Alternative zur Ermittlung der angemessenen Miete bzw. Pacht für ein Hotel oder einen Gastronomiebetrieb ist die Vergleichswertmethode. Dabei werden Mieten und Pachten in Relation zu hinsichtlich Lage, Betriebstyp, Qualität und Funktionalität vergleichbaren Betrieben und Lokalen betrachtet. Um marktübliche Hotelmieten/-pachten und Restaurant-Pachten zu erfassen und vergleichbar zu machen, haben wir einen eigenen Mietspiegel mit Vergleichswerten für gastgewerbliche Objekte (auf Quadratmeterbasis) und für Hotels (auf der Basis der Zimmeranzahl) im Rhein-Main-Gebiet aufgebaut.
Ist im Miet- oder Pachtvertrag eine für das Hotel- oder Gastronomieobjekt nicht oder nicht mehr marktgerechte Miete oder Pacht vereinbart, entsteht Unzufriedenheit auf beiden Seiten. Oft steht das ganze Vertragsverhältnis auf dem Spiel. Einige Miet- und Pachtverträge für Hotels oder Gastronomiebetriebe enthalten eine sog. Schiedsklausel, die in solchen Fällen sehr hilfreich ist.
Im Streit über die angemessene Miete oder Pacht entscheidet dann ein von der zuständigen IHK benannter Schiedsgutachter nach § 317 BGB „nach billigem Ermessen“, ob und in welcher Höhe eine Änderung der Miete oder Pacht eintreten soll.
Der Schiedsgutachter bestimmt neutral und unabhängig und nach objektiven Kriterien eine für beide Parteien angemessene Miete oder Pacht im Rahmen eines sog. Schiedsgutachtens zur angemessenen Miete oder Pacht. Mehr dazu unter „Schiedsgutachten“.
„Professionelle Dienstleistung in Verbindung mit sehr pragmatischer Vorgehensweise.“
Internationale Hotelimmobliengesellschaft
„Schnell, kompetent, sachlich und genau. Ein Gutachten, wie wir es uns gewünscht haben.“
SETA Hotel Bad Neuenahr
„Danke für Ihre hochkompetente und zielführende Beratung unserer Mandanten. Aufgrund Ihres Fachwissens schaffen Sie es immer wieder, schier aussichtslose Fälle durch kluge und vorausschauende Beratung zu lösen. Gerne greifen wir wieder auf Ihr Fachwissen in der betriebswirtschaftlichen Beratung und in Bewertungsfragen als Sachverständige zurück.“
Andreas Bouley, Partner, Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Rechtsanwälte, Stuttgart
„Sie wissen was zu tun ist.“
Geschäftsführer, ACHAT Hotelgruppe
„Kompetent in jeder Hinsicht, Sorgfältigkeit und gewissenhaftes Arbeiten sind hier Trumpf. Hervorragend!“
Steuerberatungsgesellschaft
„Analytisch, erfahren, fachbezogen, zielorientiert gab es genau auf den Betrieb zugeschnitten wertvolle Lösungsansätze bis hin zum Gutachten!“
C(h)ampus GmbH, Kronach
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Crana Gastro GmbH, Kronach
„Freundlich, schnelle und unkomplizierte Hilfe jederzeit, souveräne Arbeit!“
Gerd Fitterer,
Stadtwerke Langen GmbH
„Wir beauftragen seit acht Jahren die Firma HOGARAT, da unsere Auftragsstellung jederzeit exakt erfasst wird, Termine bestens eingehalten werden
und die hohe Qualität der Gutachten Gremien und Finanzpartner überzeugt.“
Silke Schönenborn, Geschäftsführerin Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
„Geballte Fachkompetenz gepaart mit hoher Professionalität!“
Petra Erras,
Hotel Pyramide Fürth
„Unsere Gesellschaft hat die HOGARAT mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die gelungene Zusammenarbeit, das Vertrauen, Engagement und den guten Kontakt haben wir geschätzt. Lob und Anerkennung für das zeitnah, professionell erstellte Gutachten.“
Manfred Gahmann, Kongress- und Veranstaltungszentrum Bochum GmbH & Co. KG
„Kompetent, zuverlässig, termingerecht - Wir waren rundum zufrieden.“
Kommunaler Auftraggeber
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Winzergenossenschaft
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DOM Hotel LIMBURG
„Kompetent, zuverlässig, termintreu, qualitativ stets ohne Beanstandungen, sehr flexibel.“
Frank-Martin Thies, Leiter
techn. Gebäudemanagement, Autobahn Tank und Rast GmbH
„Professionell, zielorientiert
und zügig.“
Immobilien-Vermietungsgesellschaft