Nachkalkulationen bei Umsatzschätzungen durch das Finanzamt

Ihr Betrieb weicht von den Richtsätzen der Finanzverwaltung ab und das Finanzamt hat im Rahmen einer Betriebsprüfung Umsatz- und Gewinnzuschätzungen vorgenommen, die in diesem Maße nicht Ihre betriebliche Realität treffen. Die Besonderheiten Ihres Betriebes zu erklären, warum Ihr Betrieb von der Norm abweicht und worin z.B. ein hoher Wareneinsatz  begründet liegt, erfordert überzeugende, plausible Darstellungen, mit denen wir Sie bei Ihrer Argumentation unterstützen können.

HOGARAT
Carduck,
Papendorf & Partner

Sachverständigen-
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