Beratung von Integrationsbetrieben

der Hotellerie & Gastronomie

Wir beraten gemeinnützige Unternehmen bei integrativen Projekten in Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wird das integrative Projekt von uns auf Herz und Nieren geprüft und es wird ein Geschäftsplan zur Vorlage bei potentiellen Fördergebern (u.a. Aktion Mensch, Landeswohlfahrtsverbände etc.) erstellt.

Gastronomieberatung

Machbarkeitsstudien für integrative Gastronomieprojekte & Hotelprojekte

Wir untersuchen zuerst das Potential des gewählten Projektstandorts mit seiner vorhandenen Wettbewerbs- und Infrastruktur, um daraus die Nachfrage-Generatoren und die Hauptzielgruppen für das geplante Hotel oder den geplanten Gastronomiebetrieb abzuleiten.

 

In einem nächsten Schritt wird dann ein für den konkreten Standort geeignetes Betriebs- und Angebotskonzept erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird von uns auch geprüft, ob die gewählte Immobilie grundsätzlich überhaupt für das angedachte Gastronomie- oder Hotelkonzept geeignet ist und welche zwingenden Anforderungen das Konzept an die Immobilie stellt. Hier ist dann zu klären,  ob diese Anforderungen erfüllbar sind und welche Seite (Eigentümer bzw. Vermieter oder Betreiber) dafür die Verantwortung trägt.

 

Herzstück der Machbarkeitsuntersuchung ist die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes. Wir schätzen anhand von Kennzahlen, Erfahrungswerten und evtl. vorliegenden Kostenvoranschlägen das Investitionsvolumen auf Eigentümer- und Betreiberseite bzw. überprüfen vorliegende Kostenschätzungen auf Vollständigkeit. Darauf basierend wird für die ersten sechs Geschäftsjahre eine Umsatz- und Kostenprognose erstellt. Hierbei stützen wir uns auf unsere langjährige Beratungserfahrung und umfassende Marktkenntnis, die durch Vergleichswerte und Kennzahlen aus den für die Hotellerie und Gastronomie relevanten Betriebsvergleichen ergänzt wird.

Zuschüsse für Integrationsprojekte

Bei der wirtschaftlichen Betrachtung eines integrativen Gastronomie- oder Hotelprojekts  ist ein besonderes Augenmerk auf die Zuschuss- und Fördermöglichkeiten zu legen. So gibt es nicht nur Finanzierungsbeihilfen für Investitionen oder Beratungskosten. Zusätzlich existieren speziell im Personalbereich diverse Fördertöpfe (als sog. „Nachteilsausgleiche“), wenn Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen beschäftigt werden. Hierzu zählen u.a. Förderungen für Integrationsprojekte nach dem Sozialgesetzbuch (z.B. § 134 SGB IX) und Leistungen für Integrationsprojekte nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§ 27 SchwbAV).

 

Die Höhe der jeweiligen laufenden Zuschüsse ist abhängig vom Grad der Behinderung sowie dem prozentualen Anteil der behinderten Arbeitnehmer an  der Gesamtzahl der Beschäftigten. Der Anteil von Personen mit Behinderung sollte im Idealfall bei mindestens 40% liegen, um die Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

 

Bei Fragen rufen Sie uns gerne unverbindlich an!

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Kundenstimmen

„Danke für Ihre hochkompetente und zielführende Beratung unserer Mandanten. Aufgrund Ihres Fachwissens schaffen Sie es immer wieder, schier aussichtslose Fälle durch kluge und vorausschauende Beratung zu lösen. Gerne greifen wir wieder auf Ihr Fachwissen in der betriebswirtschaftlichen Beratung und in Bewertungsfragen als Sachverständige zurück.“

 

Andreas Bouley, Partner, Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Rechtsanwälte, Stuttgart

Die Zusammenarbeit mit HogaRat, insbesondere mit Frau Carduck und Frau Bisemeier war vertrauensvoll, zielorientiert und ergebnisreich!“

 

Kullman's Restaurant Group

„Die Zusammenarbeit mit der Firma Hogarat war von einem hohen Maß an Engagement, Offenheit und Professionalität geprägt. Das Ergebnis unserer Zusammenarbeit - der Businessplan - ist ein umfangreiches und sehr aussagekräftiges Dokument geworden, für das ich sowohl von Banken und Steuerberatern als auch von anderen fachkundigen Stellen durchweg positives Feedback erhalten habe.“

Andrea Pinkert, Existenzgründerin

"Fachlich sehr gut und zuverlässig!"

 

DOM Hotel LIMBURG


Das sagen weitere Kunden über uns:

>>> weitere Bewertungen

„Geballte Fachkompetenz gepaart mit hoher Professionalität!“
Petra Erras, Hotel Pyramide Fürth

„Hogarat arbeitet sehr kompetent, zielorientiert und hilft durch zeitnahe Zahlenanalyse der Betriebe zahlenorientiert zu steuern.“
Gastronomieunternehmer

„Kompetent, freundliche und erfolgreiche Arbeit.“
Burg Crass, Eltville

„Wir beauftragen seit acht Jahren die Firma HOGARAT, da unsere Auftragsstellung jederzeit exakt erfasst wird, Termine bestens eingehalten werden und die hohe Qualität der Gutachten Gremien und Finanzpartner überzeugt.“
Silke Schönenborn, Geschäftsführerin Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland

„Fachlich versiert und charmant: Eine solch vertrauensvolle, stets konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit immer gerne wieder!“
HARTKOPF denk mal architektur, Dombaumeisterin für die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz

„Gute Zusammenarbeit, pragmatisch, kundenorientiert.“
Winzergenossenschaft

„Ein hochkompetenter, gewissenhafter und verlässlicher Partner, der konkret wird und damit Entscheidungen ermöglicht.“
Baron Kempski, Unicura

„Eine produktive, kreative und effektive Zusammenarbeit.“
Claudia Jesiek, proWerk gGmbH (Integrationsunternehmen)

„Unsere Gesellschaft hat die HOGARAT mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die gelungene Zusammenarbeit, das Vertrauen, Engagement und den guten Kontakt haben wir geschätzt. Lob und Anerkennung für das zeitnah, professionell erstellte Gutachten.“
Manfred Gahmann, Kongress- und Veranstaltungszentrum Bochum GmbH & Co. KG

„Schnell, kompetent, sachlich und genau. Ein Gutachten, wie wir es uns gewünscht haben.“
SETA Hotel Bad Neuenahr